Weinsteuer

Weinsteuer
Wein|steu|er, die:
auf Wein erhobene Steuer.

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Weinsteuer,
 
Verbrauchsteuer auf Wein. In Deutschland wurde Wein im Unterschied zu Schaumwein und Branntwein nur 1918-26 besteuert. Die ursprünglichen Pläne der EU, im Zuge der Harmonisierung der speziellen Verbrauchsteuern alle Mitgliedländer zur Erhebung einer Weinsteuer zu verpflichten, wurden 1991 fallen gelassen; die Verbrauchsteuerrichtlinien der EU sehen nur einen Mindeststeuersatz von null Prozent vor. Wein wird damit in Deutschland wie ein steuerbarer Gegenstand behandelt und unterliegt auch der Steueraufsicht, wird aber nicht wirklich besteuert. Eine Quasisteuer auf Wein stellt die von Winzern und Weinhändlern in Deutschland erhobene Abgabe nach dem Weinwirtschaftsgesetz (vom 29. 8. 1961) dar, deren Einnahmen an den Deutschen Weinfonds (gegründet 1961, Sitz: Mainz) fließen und zweckgebunden sind für die Förderung der Qualität und des Absatzes von deutschem Wein sowie für die Einlagerung und Verwertung »übergroßer« Weinmengen zur »Entlastung« des Marktes. - Die in Österreich 1992 eingeführte Weinsteuer wurde mit dem Beitritt zur EU zum 1. 1. 1995 wieder abgeschafft.
 

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Wein|steu|er, die: Steuer für Wein, der in einer Gaststätte o. Ä. getrunken wird: Insbesondere die W. scheitert immer wieder am Widerstand der Romandie ... Vor allem die Jugend könnte durch hohe Preise vor dem Alkoholmissbrauch geschützt werden ... (Tages Anzeiger 30. 9. 98, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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